Dipl.-Ing. Winfried Reimann
Bausachverständiger

Immobilienbewertung


Sie benötigen eine Immobilienbewertung im Rahmen

• Einer Schenkung
• Eines Erbfalls
• Eines Verkaufs oder Kaufs
• Einer Scheidung
• einer Betreuungsangelegenheit
• oder zur Vermögensaufstellung
dann vertrauen Sie auf meine  Erfahrung aus über 1000 erstellten Wertgutachten in den letzten 10 Jahren. Zu meinen Kunden zählten  in diesen Fällen Privatleute, genauso wie Rechtsanwälte und Steuerberater, als auch Betreuer.


Wertgutachten für Immobilien – diese Möglichkeiten stehen zur Auswahl?

 

Es handelt sich bei einem Wertgutachten um eine spezielle kostenpflichtige Bewertung, die von einem geprüften Gutachter durchgeführt wird. Es wird dabei zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) unterschieden. Der Unterschied liegt hierbei unter anderem in der Ausführlichkeit der Ermittlung.
Vollgutachten:   ca. 40 Seiten  je nach Objekt  ab 1.250,00 € (inkl. MwSt.)
Entscheiden Sie sich für ein ausführliches Vollgutachten nach §194 BauGB, dann erhalten Sie eine nachvollziehbare Erklärung und Ausführung Ihrer Immobilie. Diese Ermittlung ist auch rechtssicher, dass bedeutet, dass diese in der Regel auch vor Gericht zugelassen ist. Ein solches Vollgutachten bietet sich vor allem bei Streitfällen wie zum Beispiel Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten sehr gut an.
Möchten Sie den aktuellen Immobilienwert ermitteln, müssen Sie hierfür immer einen Gutachter beauftragen. Unter unterschiedlichen Gesichtspunkten wird der Gutachter den Immobilienwert genau ermitteln.
Bei einem Verkehrsgutachten, auch Vollgutachten genannt, handelt es sich um eine detaillierte Berechnung des Verkehrswerts. Solch ein Wertguthaben ist in den meisten Fällen mindestens 30 Seiten lang. Der Gutachter benötigt zwischen zwei und vier Wochen, um dieses Wertgutachten zu erstellen. Handelt es sich um eine komplizierte Sachlage, kann dies auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Je nach Zweck entscheidet der Wertermittler sich zwischen 3 unterschiedlichen Verfahren, wenn es um die Erstellung eines Gutachtens geht:

• Vergleichswertverfahren
• Sachwertverfahren
• Ertragswertverfahren
Wann empfiehlt sich ein Vollgutachten?

Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen und möchten den Immobilienwert herausfinden, dann benötigt man hierfür einen Gutachter. Doch auch bei einer Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheit ist es immer von Vorteil einen Termin mit einem Gutachter zu vereinbaren. Der Gutachter erstellt Ihnen ein offizielles Dokument, welches Sie auch vor Gericht verwenden können. Auch den Behörden kann das Wertgutachten eines Gutachters vorgelegt werden.

Kurzgutachten:    ca. 15 Seiten zum Festpreis von 550,00 €  (inkl. MwSt.)
Neben dem Vollgutachten (Verkehrswertermittlung) haben Sie auch die Möglichkeit, sich für ein Kurzgutachten zu entscheiden. Solch ein Gutachten ist ebenso präzise wie ein Vollgutachten, jedoch etwas kürzer. Es bietet sich vor allem für Privatzwecke sehr gut an. Wichtig zu wissen ist es, dass das Kurzgutachten in aller Regel nicht auf Behörden und vor Gericht zugelassen ist.
Im Vergleich zu einer Verkehrswertermittlung sind Kurzgutachten weniger umfassend. Sie enthalten jedoch die gleichen Berechnungen wie das „große“ Wertgutachten. Ein Kurzgutachten umfasst in den meisten Fällen immer noch mehr als 15 Seiten. Der beauftragte Gutachter kann hier in kompakter Form den Immobilienwert ermitteln. Marktdaten helfen den Gutachter dabei, den Wert der Immobilie zu berechnen.
Ein Kurzgutachten bietet sich vor allem sehr gut an für:
  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • kleine Geschäftshäuser
  • unbebaute Grundstücke
Bei jeder Auftragsart wird immer ein Ortstermin durchgeführt. Hier findet die Bestandaufnahme statt und es werden Fragen und weitere Dinge geklärt. Nach der Begehung und den entsprechenden Unterlagen, wird in unserem Büro der Verkehrswert ermittelt.
Ganz egal, ob Sie ein Haus kaufen oder verkaufen möchten, ein Immobiliengutachten ist immer sehr sinnvoll. Hier erhalten Sie eine verlässliche und unabhängige Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilie. Vor allem für Laien ist der Wert einer Immobilie anhand des Zustands sehr schwer zu errechnen. Auch versteckte Schäden können bei einem Haus- oder auch Wohnungskauf übersehen werden. Ein Gutachter steht Ihnen hier an der Seite und bietet Ihnen eine professionelle Werteinschätzung. Eine Ortsbegehung, kann in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen durchgeführt werden.